Marktordnung Mädelsflohmarkt München
Marktordnung gültig ausschließlich für private Verkäufer. Gewerbliche Händler sind nicht erlaubt.
- Gegenstand des Flohmarkts ist der An- und Verkauf von Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher), Second-Hand, Markenkleidung, uraltem Spielzeug, Fotozubehör, Sammlerobjekten (Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u.dgl.m.) und von Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände). Zugelassen sind Verkäufer, deren Produkte in den genannten Rahmen passen.
- Striktes Verkaufsverbot auf dem Flohmarkt besteht für Neuware, Restpostenware, Lebensmittel, Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende bzw. tote Tiere und Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.
- Unsere Preise gelten ausschließlich für private Anbieter. Die Verkaufsgebühr pro laufenden Meter Verkaufsfläche beträgt 10 Euro. Die Standtiefe beträgt max. 2 Meter. Das Aufstellen eines Kleiderständers kostet 3 Euro.
- Einlass zum Flohmarkt erfolgt am Veranstaltungstag für Besucher ab 19 Uhr unter Vorbehalt. Eintrittspreis für Gäste beträgt 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren ist der Eintritt frei. Pro Verkaufsstand erhalten zwei Personen freien Eintritt. Flohmarktverkäufern steht die Verkaufsfläche zum Aufbau von 17 – 19 Uhr zur Verfügung. Vor 17 Uhr wird ohne jegliche Ausnahme kein Einlass zur Halle gewährt.
- Vor dem Einlass ins Feierwerk ist von jedem Standbetreiber ein Müllpfand in Höhe von 10 Euro in bar zu entrichten. Der Müllpfand wird ausschließlich gegen Rückgabe des / der ausgehändigten Pfandbons erst ab 23:30 Uhr zurückerstattet.
- Die Flohmarktstände müssen innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Die Verkaufsfläche wird von nachtkonsum-Mitarbeitern zugewiesen, dabei ist dem Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Ein Anspruch des Verkäufers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Des Weiteren haben Verkäufer bei Überfüllung des Flohmarkts keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind vorab vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen lassen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis vom Flohmarkt oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig.
- Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und den Außenbereich vor, während und nach dem Flohmarkt sauber zu verlassen. Haushaltsübliche Mengen an Abfällen und Müll sind vom Verkäufer in den zur Verfügung gestellten Müllbehältnissen selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von sperrigen Gegenständen, Abfällen und Müll (im Stadion und im Außenbereich) wird eine Gebühr von 80,- Euro für den Standbetreiber erhoben. Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet werden.
- Der Flohmarkt-Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Das Abspielen von Musik am Verkaufsstand ist in Ausnahmefällen und vorheriger Absprache gestattet. Das Betreiben von eigenen elektronischen Geräten ist nach vorheriger Absprache möglich. Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot ist einzuhalten.
- Es gilt grundsätzlich das Jugendschutzgesetz JuSchG.
- Das Betreten des Flohmarkts ist für Verkäufer und Besucher nur unter uneingeschränkter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Eine friedlicher und reibungsloser Ablauf des Flohmarktes sollte im Sinne aller Beteiligten sein.
- Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand 08/2011 - nachtkonsum.com | 0049 Betriebsgesellschaft UG