Marktordnung nachtflohmarkt nachtkonsum | München
Marktordnung gültig ausschließlich für private Verkäufer. Gewerbliche Händler sind nicht erlaubt.
- Gegenstand des Nachtflohmarkts ist der An- und Verkauf von Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher), Second-Hand, Markenkleidung, uraltem Spielzeug, Fotozubehör, Sammlerobjekten (Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u.dgl.m.) und von Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände). Zugelassen sind Verkäufer, deren Produkte in den genannten Rahmen passen.
- Striktes Verkaufsverbot auf dem Nachtflohmarkt besteht für Neuware, Restpostenware, Lebensmittel, Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende bzw. tote Tiere und Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.
- Generell ist der Verkauf oder das Anbieten von mit Preisschildern oder Preisetiketten ausgezeichneter Ware(n) nicht gestattet.
- Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter. Die Verkaufsgebühr pro laufenden Meter Verkaufsfläche beträgt 10 Euro. Tische sowie Sitzgelegenheiten müssen von den Verkäufern selbst mitgebracht werden. Die Standtiefe beträgt max. 2 Meter. Ein Kleiderständer quer zum Stand kostet 3 Euro; ohne Tisch kosten Kleiderständer so viel wie die verbrauchte Standlänge.
- Vor dem Einlass in die Veranstaltungshalle(n) ist von jedem Standbetreiber ein Müllpfand in Höhe von 10 Euro in bar zu entrichten. Der Müllpfand wird ausschließlich gegen Rückgabe des / der ausgehändigten Pfandbons erst ab 23 Uhr zurückerstattet.
- Einlass zum Flohmarkt erfolgt am Veranstaltungstag für Besucher ab 17 Uhr unter Vorbehalt. Eintrittspreis für Gäste beträgt 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren ist der Eintritt frei. Pro Verkaufsstand erhalten zwei Personen freien Eintritt. Flohmatrkt-Verkäufern steht die Verkaufsfläche zum Aufbau von 15 – 17 Uhr zur Verfügung. Vor 15 Uhr wird ohne jegliche Ausnahme kein Einlass zur Halle gewährt. Der Abbau der Stände erfolgt nur in Ausnahmefällen vor 23 Uhr. Der Nachtflohmarkt endet gegen Mitternacht, nach 0.00 Uhr sollten die Stände abgebaut werden.
- Die Flohmarktstände müssen innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Die Verkaufsfläche wird von Nachtflohmarkt-Mitarbeitern zugewiesen, dabei ist dem Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Ein Anspruch des Verkäufers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Des Weiteren haben Verkäufer bei Überfüllung des Flohmarkts keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind vorab vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen lassen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis vom Nachtflohmarkt oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig.
- Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und den Außenbereich vor, während und nach dem Nachtflohmarkt sauber zu verlassen. Haushaltsübliche Mengen an Abfällen und Müll sind vom Verkäufer in den zur Verfügung gestellten Müllbehältnissen selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von sperrigen Gegenständen, Abfällen und Müll (in der Halle und im Außenbereich) wird eine Gebühr von 80,- Euro für den Standbetreiber erhoben. Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet werden.
- Der Nachtflohmarkt-Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Das Abspielen von Musik am Verkaufsstand ist in Ausnahmefällen und vorheriger Absprache gestattet. Das Betreiben von eigenen elektronischen Geräten ist nach vorheriger Absprache möglich. Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot in der Halle ist einzuhalten.
- Jugendlichen und Kindern (laut JuSchG) wird der Eintritt zum Nachtflohmarkt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person unter 16 Jahren nicht und ab 16 Jahren längstens bis 0.00 Uhr gestattet (Es gilt grundsätzlich das Jugendschutzgesetz JuSchG).
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür ausgeschilderten Flächen gestattet. Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen werden auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt. Fahrzeuglenker stellen den Veranstalter der Nachtflohmärkte mit Betreten bzw. Befahren des Veranstaltungsgeländes grundsätzlich von jeglichem Anspruch entstehender Kosten der Entfernung unsachgemäß geparkter Fahrzeuge frei. Die Anfahrt an die Halle zum Abbau der Stände erfolgt nicht vor 23 Uhr.
- Das Betreten des Nachtflohmarkts ist für Verkäufer und Besucher nur unter uneingeschränkter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Eine firiedlicher und reibungsloser Ablauf des Nachtflohmarktes sollte im Sinne aller Beteiligten sein.
- Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand Januar 2012 - nachtkonsum.com | 0049 Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)