Marktordnung Wuppertaler Nachtflohmarkt

Marktordnung gültig ausschließlich für private Verkäufer. Gewerbliche Händler sind nicht erlaubt. 

Gegenstand des Nachtflohmarktes ist der An- und Verkauf von  Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher), Second-Hand, Markenkleidung, uraltem Spielzeug, Fotozubehör, Sammlerobjekten (Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u.dgl.m.) und von Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände). Zugelassen sind Verkäufer, deren Produkte in den genannten Rahmen passen.

Striktes Verkaufsverbot auf dem Nachtflohmarkt besteht für Neuware, Restpostenware, Lebensmittel, Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende  bzw. tote Tiere und Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.

Generell ist der Verkauf oder das Anbieten von mit Preisschildern oder Preisetiketten ausgezeichneter Ware(n) nicht gestattet.

Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter.  ACHTUNG: OHNE BUCHUNG (gegen Vorkasse) WERDEN KEINE STANDPLÄTZE VERGEBEN. 

Vor dem Einlass in das Stadion ist von jedem Standbetreiber ein Müllpfand in Höhe von 10 Euro in bar zu entrichten. Der Müllpfand wird  ausschließlich gegen Rückgabe des / der ausgehändigten Pfandbons ab 23 Uhr zurückerstattet.

Einlass zum Flohmarkt erfolgt am Veranstaltungstag für Besucher ab 17 Uhr unter Vorbehalt. Eintrittspreis für Gäste beträgt 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren ist der Eintritt frei. Pro Verkaufsstand erhalten zwei Personen freien Eintritt. Flohmarkt-Verkäufern steht die Verkaufsfläche zum Aufbau von 13 – 16 Uhr zur Verfügung.  Der Abbau der Stände erfolgt NICHT vor 23 Uhr. Der Nachtflohmarkt endet gegen Mitternacht, nach 0.00 Uhr sollten die Stände abgebaut werden.

Die Flohmarktstände müssen innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Die Verkaufsfläche wird von Nachtflohmarkt-Mitarbeitern zugewiesen, dabei ist dem Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Ein Anspruch des Verkäufers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Des Weiteren haben Verkäufer bei Überfüllung des Flohmarkts keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind  vorab vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen lassen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis  vom Nachtflohmarkt oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben.

Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig.

Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und den Außenbereich vor, während und nach dem Nachtflohmarkt sauber zu verlassen. Haushaltsübliche Mengen an Abfällen und Müll sind vom Verkäufer in den zur Verfügung gestellten Müllbehältnissen selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von sperrigen Gegenständen, Abfällen und Müll (im Stadion und davor) wird eine Gebühr von 80,- Euro für den Standbetreiber erhoben. Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet werden.

Der Nachtflohmarkt-Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Das Abspielen von Musik am Verkaufsstand ist in Ausnahmefällen und vorheriger Absprache gestattet. Das Betreiben von eigenen elektronischen Geräten ist nach vorheriger Absprache möglich.

Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot in sämtlichen, vom Veranstalter öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten ist einzuhalten.

Jugendlichen und Kindern (laut JuSchG) wird der Eintritt zum Nachtflohmarkt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person unter 16 Jahren nicht und ab 16 Jahren längstens bis 0.00 Uhr gestattet (Es gilt grundsätzlich das Jugendschutzgesetz JuSchG).

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür ausgeschilderten Flächen gestattet. Fahrzeuge, die öffensichtlich fahrlässig oder unbedacht innerhalb der als frei zu halten gekennzeichneten oder ausgewiesenen Flächen (insbesondere Rettungswege, Sammelstellen oder Feuerwehrzufahrten) werden ohne Vorwarnung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt. Fahrzeuglenker stellen den Veranstalter der Nachtflohmärkte mit Betreten bzw. Befahren des Veranstaltungsgeländes sowie der zugehörigen Anfartsstraßen und -wege grundsätzlich von jeglichem Anspruch entstehender Kosten der Entfernung unsachgemäß geparkter Fahrzeuge frei. Die Anfahrt an das Stadion zum Abbau der Stände erfolgt nicht vor 23 Uhr.

Bei mehrmaliger Teilnahme am Markt als Verkäufer muss dem Veranstalter ohne Verlangen eine Reisegewerbekarte vorgelegt werden. Bei der dritten Teilnahme ohne Reisegewerbekarten wird der Verkäufer von einer weiteren Teilnahme am Markt ausgeschlossen. 

Das Betreten des Nachtflohmarkts ist für Verkäufer und Besucher nur unter uneingeschränkter Anerkennung der oben aufgeführten Marktordnung gestattet. Eine firiedlicher und reibungsloser Ablauf der Veranstaltung sollte im Sinne aller Beteiligten sein.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Stand Juli 2013  | 0049 Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)